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Klärung der Schuldfrage

Von erheblicher Bedeutung ist die Frage, wer Verursacher des Unfalischadens ist. Danach richtet sich die weitere Abwicklung: Es gibt drei Fälle:

Erster Fall

Sie sind am Unfall schuldlos.

Der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss für Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, aufkommen.

Zweiter Fall

Sie sind Unfallschuldiger.

In diesem Fall werden Schäden, die Sie an einem fremden Fahrzeug verursacht haben, vom Geschädigten gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung geltend gemacht.

Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug von Ihnen gegenüber Ihrer eigenen Versicherung als Kaskoschaden geltend gemacht, sofern Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Anderenfalls müssen Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug selbst tragen.

Dritter Fall

Sie trifft Mitverschulden.

Die Verteilung der Kosten und die Unfallabwicklung können schwierig werden. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist sinnvoll.

Haftpflicht und Kasko.

Zwischen der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung gibt es bedeutsame Unterschiede: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, mit der Sie Unfallschäden am eigenen Fahrzeug absichern können. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen (AKB) zwischen der Versicherung und Ihnen.

Freie Wahl der Fachwerkstatt.

Im Haftpflichtschaden haben Sie stets das Recht der freien Werkstattwahl. Gleiches gilt für Kaskoschäden, sofern Sie sich nicht im Versicherungsvertrag gebunden haben, in einer „Vertrauens-Werkstatt“ des Versicherers reparieren zu lassen.